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Differenzbesteuerung - Gold & Silberankauf

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Differenzbesteuerung

Über uns
🔹Impressum / AGB (Edelmetallhandel)

Umsatzsteuerliche Hinweise im Edelmetallhandel
Wir handeln gewerblich mit Gold-, Silber- und Schmuckwaren sowie Edelmetallen.

1. Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Bei gebrauchten Waren, insbesondere:
  • Altgold
  • gebrauchtem Gold- oder Silberschmuck
  • gebrauchten Silberwaren
  • Sammlerstücken
wenden wir die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer lediglich auf die Handelsspanne berechnet.
Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung ist daher nicht möglich.

2. Steuerbefreiung für Anlagegold (§ 25c UStG)
Der Verkauf von Anlagegold ist gemäß § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Als Anlagegold gelten insbesondere:
  • Goldbarren mit einer Feinheit von mindestens 995/1000
  • Bestimmte Anlagegoldmünzen (z. B. Krügerrand, Maple Leaf, Philharmoniker), sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind

3. Regelbesteuerung
Soweit Artikel nicht unter die Differenzbesteuerung oder Steuerbefreiung fallen (z. B. neue Silberbarren oder Neuware), erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die angegebenen Verkaufspreise sind Endpreise und enthalten sämtliche gesetzlich anfallenden Steuern.
Bohninger Weg 1b
Erdgeschoß
D-79206 Breisach
+49 7668 950785
info@gold-silberankauf.de
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